Allgemeine Partnerschaftsbedingungen (APB)
Verein zur Erhaltung der Gastronomie in Vöcklabruck (VITUS)
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Verein zur Erhaltung der Gastronomie in Vöcklabruck (nachfolgend „VITUS" genannt) und seinen Partnern/Sponsoren.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Unterstützung der Verein VITUS durch den Partner in Form eines jährlichen Partnerschaftsbeitrages. Im Gegenzug erbringt VITUS Werbe- und Repräsentationsleistungen gemäß dem gewählten Paket.
2. Leistungsumfang der Pakete
Die Partnerleistungen sind in drei Kategorien unterteilt. Die Laufzeit beträgt jeweils 12 Monate ab Vertragsschluss.
| Paket | Beitrag (min.) | Kernleistungen (Auszug) |
|---|---|---|
| Bronze | Im 1. Partnerjahr kostenlos; ab dem 2. Jahr mindestens € 500,- / Jahr | Logo-Präsenz auf der-vitus.at, namentliche Erwähnung bei offiziellen Events. |
| Silber | € 1 000,- / Jahr | Alle Bronze-Leistungen, Social-Media-Partnerschaft (Posts/Stories), Logo auf Druckmaterialien. |
| Gold | € 2 500,- / Jahr | Alle Silber-Leistungen, jährliches Gewinnspiel, individuelle Kampagnen möglich |
3. Pflichten des Partners
- Materialbereitstellung: Der Partner stellt VITUS sein Logo in druckfähiger Auflösung sowie notwendige Informationen (Link zur Website, Social-Media-Handles) zeitnah zur Verfügung.
- Nutzungsrechte: Der Partner räumt VITUS das einfache Recht ein, das Firmenlogo für die Dauer der Partnerschaft auf der Website, Social-Media-Kanälen und Druckwerken im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu nutzen.
4. Zahlungsbedingungen
- Das Bronze-Paket ist im ersten Partnerjahr kostenlos. Ab dem zweiten Jahr gilt der reguläre Mindestbeitrag gemäß der Pakettabelle in Abschnitt 2.
- Der Partnerschaftsbeitrag ist jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Da der Verein gemeinnützig tätig ist, wird gemäß der geltenden Rechtslage keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung oder steuerbegünstigter Zweckbetrieb gemäß Statuten).
5. Dauer und Kündigung
- Die Partnerschaft verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich (per E-Mail an office@der-vitus.at) gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsinteressen bleibt unberührt.
6. Haftungsausschluss
- VITUS übernimmt keine Haftung für einen spezifischen werblichen Erfolg der Partnerschaft.
- Bei Ausfall von Events durch höhere Gewalt (z. B. behördliche Absagen) bemüht sich VITUS um einen Ersatztermin oder eine adäquate digitale Ersatzleistung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags besteht in diesem Fall nicht.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Vöcklabruck.